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   LG Bonn, 27.09.2012 - 8 S 114/12   

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https://dejure.org/2012,97768
LG Bonn, 27.09.2012 - 8 S 114/12 (https://dejure.org/2012,97768)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.09.2012 - 8 S 114/12 (https://dejure.org/2012,97768)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. September 2012 - 8 S 114/12 (https://dejure.org/2012,97768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeverlangen der Erben gegenüber dem Arzt des verstorbenen Erblassers bzgl. der kompletten Patientenakte; Pflicht des Arztes zur Verschwiegenheit über sämtliche vertraulichen Belange des Arzt-Patienten-Verhältnisses; Notwendigkeit der Entbindung des Arztes durch ...

  • medizinrechtsiegen.de

    Anspruch Erben auf Einsichtnahme in Patientenakte des Verstorbenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Bonn, 27.09.2012 - 8 S 114/12
    Das bedeutet, dass der Arzt auch nahen Angehörigen die Kenntnisnahme von Krankenunterlagen verweigern kann und muss, soweit er sich bei gewissenhafter Prüfung seiner gegenüber dem Verstorbenen fortwirkenden Verschwiegenheitspflicht an der Preisgabe gehindert sieht (BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81 - zitiert nach juris, Rz. 16 ff.).
  • OLG München, 09.10.2008 - 1 U 2500/08

    Ärztliche Schweigepflicht bei möglichen Behandlungsfehlern: Anspruch der Erben

    Auszug aus LG Bonn, 27.09.2012 - 8 S 114/12
    Sofern die von dem Arzt in diesem Rahmen angeführten Gründe nicht nachvollzogen werden können und eine Weigerung nicht rechtfertigen können, ist daher von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen (OLG München, Urteil vom 09.10.2008 - 1 U 2500/08 -, zitiert nach juris, Rz. 49).
  • AG Euskirchen, 26.03.2012 - 4 C 702/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs der Erben auf Einsicht in die therapeutischen

    Auszug aus LG Bonn, 27.09.2012 - 8 S 114/12
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 26.03.2012 - 4 C 702/11 - wird zurückgewiesen.
  • LG Bonn, 02.09.2015 - 9 O 510/14

    Rechtskraft, Herausgabe, Behandlungsunterlagen

    Die Klägerinnen sowie zusätzlich Herr M, der Sohn des Verstorbenen, klagten vor dem AG Euskirchen (4 C 702/11) und nachfolgend im Berufungsverfahren vor dem LG Bonn (8 S 114/12) gegen die Beklagte auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen betreffend die Behandlung des Verstorbenen.

    Hinsichtlich des Inhalts der beiden klageabweisenden Urteile wird auf die Beiakte LG Bonn, 8 S 114/12, Bezug genommen.

    Zudem sei diese Frage bereits rechtskräftig entschieden worden mit Urteil des LG Bonn vom 27.09.2012, 8 S 114/12.

    Es wird nach dem Streitgegenstandsbegriff hier im Hinblick auf das Urteil der 8. Zivilkammer des LG Bonn vom 27.09.2012, 8 S 114/12, nicht derselbe Anspruch noch einmal geltend gemacht, über den gemäß § 322 Abs. 1 ZPO bereits entschieden worden ist, sondern ein anderer Anspruch (dessen Durchsetzung nur inzident durch die Wirkung der Rechtskraft gehindert wird bei der Frage der Beweisführung, vgl. hierzu die Ausführungen im Folgenden).

    Über diesen Herausgabeanspruch ist mit Urteil des Landgerichts Bonn vom 27.09.2012 (8 S 114/12) rechtskräftig dahingehend entschieden worden, dass die Klägerinnen sowie Herr M2 gegen die Beklagte keinen solchen Anspruch gegen die Beklagte haben.

    Nur vorsorglich weist die Kammer darauf hin, dass unterstellt, dass die Kammer nicht wegen der materiellen Rechtskraftwirkung daran gehindert wäre, die Behandlungsunterlagen beizuziehen, die Beiziehung ungeachtet dessen aus den Erwägungen des Urteils der 8. Zivilkammer des LG Bonn vom 27.09.2012, 8 S 114/12, abzulehnen bzw. nach dem Ermessen der Kammer nicht anzuordnen wäre.

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